Agentur für Nachhaltigkeitskommunikation
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Nach­haltig­keits­kommuni­kation

Für Unternehmen ist Nachhaltigkeit längst kein schmückendes Beiwerk mehr, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor. Sie formt Kaufentscheidungen, wird immer verbindlicher eingefordert – und vor allem macht sie die Welt ein Stückchen besser.

Sie wollen Farbe bekennen? Nicht nur Gutes tun, sondern endlich auch darüber sprechen? Wir sorgen dafür, dass Sie gehört und gesehen werden. Keine Lippenbekenntnisse, keine Augenwischerei, sondern echte Kommunikation für alle, die wirklich etwas bewegen wollen.

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Kanalübergreifende Kampagnen

Das volle Programm: Mit einer konsistenten, strategisch fundierten Nachhaltigkeitskampagne zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen.

Angefangen bei der Entwicklung einer kreativen Leitidee generieren wir in enger Abstimmung mit Ihnen Inhalte, die ins Schwarze treffen. Ob online oder offline, statisch oder bewegt, informativ oder emotional.

Und mit (nachhaltigen) Werbeartikeln und Geschäftsutensilien meistern Sie den Spagat zwischen etwas „Handfestem“ und dem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

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Nachhaltig­keits­­bericht­erstattung

Die EU hat die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 neu zugeschnitten. Künftig betrifft sie im Kern vorwiegend große Unternehmen und Konzerne. Gleichzeitig bleibt eine freiwillige Berichterstattung auch für kleinere Unternehmen relevant – etwa gegenüber Kunden, Banken oder Geschäftspartnern.

Egal, ob Sie wollen oder müssen: Wir unterstützen Sie redaktionell und grafisch bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes.

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Social Media

Wer Nachhaltigkeit effektiv kommunizieren will, kommt an den Instagram, TikTok und Co. kaum vorbei.

Die gute Nachricht: Selbst wenn Instagram und Co. für Sie Neuland sind, müssen Sie nicht auf einen professionellen Auftritt verzichten. Durch kreative Inhalte (Text, Bild und Video) helfen wir Ihnen, Ihr Engagement für Umweltbewusstsein und soziale Verantwortung authentisch zu kommunizieren – auf Wunsch auch im Dialog mit Ihrer Zielgruppe.

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Nachhaltigkeitsredaktion

Nachhaltigkeitsredaktion – klingt umfassend? Ist es auch!

Denn auch ohne strategische Planung ergeben sich im laufenden Geschäftsalltag immer wieder – und nicht selten kurzfristig – Anlässe, die überzeugende Inhalte erfordern.

In solchen Fällen stehen wir für Sie als flexibler und belastbarer Agenturpartner bereit und liefern überzeugende PR-Artikel, knackige Anzeigentexte oder auch pointierte Manuskripte für Redebeiträge.

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Employer Branding

Wenn es um die Arbeitgeberattraktivität geht, ist es heutzutage mit einer guten Bezahlung längst nicht mehr getan. Im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber können die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens das berühmte Zünglein an der Waage sein.

Überlassen Sie nichts dem Zufall und positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Umweltschutz und soziale Verantwortung einsetzt. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir schlagkräftige, kanalübergreifende Kampagnen für Ihr Employer Branding.

Erst mal klein beginnen?

Geschäftliche Kommunikation verbraucht Ressourcen. Deswegen haben Sie bei uns die Möglichkeit, nachhaltige Produktalternativen zu beauftragen und damit auf einfachste Art und Weise den ökologischen Fußabdruck Ihres Unternehmens zu verringern.

Eine kleine Auswahl:

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Druck auf Recycling- oder FSC-Papier

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Klima­freund­liches Hosting

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Ökologisch nachhaltige Werbeartikel

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Klima­freund­licher Versand

Wir sind IHK-zertifiziert

Um Sie fundiert beraten und auf dem Weg zu Ihren Nachhaltigkeitszielen qualifiziert unterstützen zu können, haben wir uns bei der IHK weitergebildet.


Warum das alles?

Weil es nicht egal ist.

Nachhaltigkeitsbericht 2026: Pflicht, ESRS, Fristen und aktuelle Regeln

Wer muss 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? Welche Rolle spielen CSRD, ESRS und Omnibus I? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur aktuellen Rechtslage und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Warum veröffentlichen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte?

Nachhaltigkeitsberichte schaffen Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Sie zeigen, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen für ein Unternehmen wesentlich sind. Gleichzeitig unterstützen sie Kommunikation, Vergleichbarkeit und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Was ist ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung?

ESG steht für Environmental, Social und Governance. Gemeint sind also Angaben zu Umwelt, sozialen Themen und Unternehmensführung. Die ESG-Berichterstattung hilft dabei, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen nach der CSRD offenlegen müssen. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission ein deutlich vereinfachtes ESRS-Set angenommen. Es befindet sich derzeit noch im Prüfungsverfahren und tritt erst nach dessen Abschluss und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bis dahin gelten grundsätzlich die bisherigen ESRS einschließlich der bereits beschlossenen Übergangserleichterungen.

Ist ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?

Nach der 2026 verabschiedeten Omnibus-I-Richtlinie betrifft die CSRD-Berichtspflicht künftig im Kern Unternehmen, die beide folgenden Grenzen überschreiten:

  • mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und
  • mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz.

Für Konzernmütter gelten die Grenzen grundsätzlich auf konsolidierter Basis. Der neu gefasste Anwendungsbereich gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. In Deutschland muss die EU-Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Wer muss wann einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In EU-Mitgliedstaaten, die die CSRD bereits umgesetzt hatten, galt die erste Berichtswelle für das Geschäftsjahr 2024. Deutschland hat die CSRD bislang noch nicht vollständig in nationales Recht überführt. Hier gelten derzeit weiterhin die bestehenden nationalen Berichtspflichten; das CSRD-Umsetzungsgesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 sieht das EU-Recht den neuen, deutlich engeren Anwendungsbereich vor. Die früher geplante Ausweitung auf weitere große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU ist damit überholt.

Welche Erleichterungen gelten aktuell?

Mit Omnibus I hat die EU den Anwendungsbereich der CSRD deutlich verkleinert. Die zuvor vorgesehene Berichtspflicht für weitere große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU entfällt in dieser Form. Für Unternehmen der früheren ersten Berichtswelle gelten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zusätzliche Übergangserleichterungen: Durch den sogenannten Quick Fix müssen sie grundsätzlich keine zusätzlichen Angaben gegenüber dem Berichtsjahr 2024 aufnehmen. Mitgliedstaaten können zudem Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte für 2025 und 2026 von der CSRD-Berichterstattung ausnehmen.

Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

Deutschland hat die CSRD bislang noch nicht vollständig umgesetzt. Das entsprechende Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen sollten daher sowohl die geltenden deutschen Vorschriften als auch die neue EU-Richtlinie und deren anstehende nationale Umsetzung im Blick behalten. Eine individuelle Prüfung bleibt insbesondere für Unternehmen der bisherigen ersten Berichtswelle wichtig.