Agentur für Nachhaltigkeitskommunikation
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Nach­haltig­keits­kommuni­kation

Für Unternehmen ist Nachhaltigkeit längst kein schmückendes Beiwerk mehr, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor. Sie formt Kaufentscheidungen, wird immer verbindlicher eingefordert – und vor allem macht sie die Welt ein Stückchen besser.

Sie wollen Farbe bekennen? Nicht nur Gutes tun, sondern endlich auch darüber sprechen? Wir sorgen dafür, dass Sie gehört und gesehen werden. Keine Lippenbekenntnisse, keine Augenwischerei, sondern echte Kommunikation für alle, die wirklich etwas bewegen wollen.

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Kanalübergreifende Kampagnen

Das volle Programm: Mit einer konsistenten, strategisch fundierten Nachhaltigkeitskampagne zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen.

Angefangen bei der Entwicklung einer kreativen Leitidee generieren wir in enger Abstimmung mit Ihnen Inhalte, die ins Schwarze treffen. Ob online oder offline, statisch oder bewegt, informativ oder emotional.

Und mit (nachhaltigen) Werbeartikeln und Geschäftsutensilien meistern Sie den Spagat zwischen etwas „Handfestem“ und dem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

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Nachhaltig­keits­­bericht­erstattung

Im Laufe der kommenden Jahre werden sukzessive mehr Unternehmen unter die CSR-Berichtspflicht fallen. Mit der entsprechenden Gesetzesrichtlinie will die EU das verantwortungsbewusste Handeln der Unternehmen fördern.

Egal, ob Sie wollen oder müssen: Wir unterstützen Sie redaktionell und grafisch bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes.

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Social Media

Wer Nachhaltigkeit effektiv kommunizieren will, kommt an den Instagram, TikTok und Co. kaum vorbei.

Die gute Nachricht: Selbst wenn Instagram und Co. für Sie Neuland sind, müssen Sie nicht auf einen professionellen Auftritt verzichten. Durch kreative Inhalte (Text, Bild und Video) helfen wir Ihnen, Ihr Engagement für Umweltbewusstsein und soziale Verantwortung authentisch zu kommunizieren – auf Wunsch auch im Dialog mit Ihrer Zielgruppe.

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Nachhaltigkeitsredaktion

Nachhaltigkeitsredaktion – klingt umfassend? Ist es auch!

Denn auch ohne strategische Planung ergeben sich im laufenden Geschäftsalltag immer wieder – und nicht selten kurzfristig – Anlässe, die überzeugende Inhalte erfordern.

In solchen Fällen stehen wir für Sie als flexibler und belastbarer Agenturpartner bereit und liefern überzeugende PR-Artikel, knackige Anzeigentexte oder auch pointierte Manuskripte für Redebeiträge.

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Employer Branding

Wenn es um die Arbeitgeberattraktivität geht, ist es heutzutage mit einer guten Bezahlung längst nicht mehr getan. Im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber können die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens das berühmte Zünglein an der Waage sein.

Überlassen Sie nichts dem Zufall und positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Umweltschutz und soziale Verantwortung einsetzt. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir schlagkräftige, kanalübergreifende Kampagnen für Ihr Employer Branding.

Erst mal klein beginnen?

Geschäftliche Kommunikation verbraucht Ressourcen. Deswegen haben Sie bei uns die Möglichkeit, nachhaltige Produktalternativen zu beauftragen und damit auf einfachste Art und Weise den ökologischen Fußabdruck Ihres Unternehmens zu verringern.

Eine kleine Auswahl:

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Druck auf Recycling- oder FSC-Papier

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Klima­freund­liches Hosting

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Ökologisch nachhaltige Werbeartikel

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Klima­freund­licher Versand

Wir sind IHK-zertifiziert

Um Sie fundiert beraten und auf dem Weg zu Ihren Nachhaltigkeitszielen qualifiziert unterstützen zu können, haben wir uns bei der IHK weitergebildet.


Warum das alles?

Weil es nicht egal ist.

Nachhaltigkeitsberichte: Häufige Fragen

Warum veröffentlichen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte?

Unternehmen veröffentlichen Nachhaltigkeitsberichte, um ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Leistungen transparent zu machen. Dies dient mehreren Zwecken:

  • Rechenschaftspflicht und Transparenz: Unternehmen zeigen, wie sie ihren Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft steuern und verbessern.
  • Verbesserung des Markenimages: Ein positiver Nachhaltigkeitsbericht kann das Vertrauen der Verbraucher, Investoren und anderen Stakeholder stärken.
  • Risikomanagement: Durch die Darstellung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen können Unternehmen Risiken im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Problemen proaktiv managen.
  • Zugang zu Kapital: Investoren bevorzugen zunehmend Unternehmen mit soliden ESG-Praktiken, was die Kapitalbeschaffung erleichtern kann.

Was ist ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung?

ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung bezieht sich auf die Veröffentlichung von Informationen zu den drei zentralen Bereichen:

  • E (Environmental): Umweltbezogene Faktoren wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch und Ressourcenschonung.
  • S (Social): Soziale Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und gesellschaftliches Engagement.
  • G (Governance): Unternehmensführung, Transparenz, Ethik und Compliance.

ESG-Berichterstattung ermöglicht es Stakeholdern, das Engagement eines Unternehmens in Bezug auf nachhaltige Geschäftspraktiken zu bewerten und deren langfristige Rentabilität und Risiken abzuschätzen.

Was sind die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Rahmenwerke, die die Anforderungen an Unternehmen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf EU-Ebene regeln. Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sollen sicherstellen, dass Unternehmen klare, vergleichbare und verlässliche Informationen zu ihren ESG-Praktiken liefern. Die ESRS umfassen detaillierte Vorgaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten sowie spezifische Berichterstattungspflichten, die Unternehmen je nach Größe und Sektor einhalten müssen.

Wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht?

Ja. Die CSRD schafft eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen und verankert sie als Teil der Unternehmensberichterstattung. Das Ziel: Nachhaltig kommunizieren – fundiert, vergleichbar und prüfbar. Entscheidend sind die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Angaben – als Orientierung für Investoren, Kunden und weitere Stakeholder. Künftig ist der Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen; die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ist vorgesehen. Die Regelung ist Bestandteil des European Green Deal.

Wer muss wann einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

  • Berichtsjahr 2024 → Veröffentlichung 2025 (Erste Welle)
    • Unternehmen, die bereits nach der alten NFRD berichteten (typische „Public-Interest Entities“ mit >500 Beschäftigten), berichten erstmals nach CSRD/ESRS.
  • Berichtsjahr 2027 → Veröffentlichung 2028 (Zweite Welle)
    • Weitere große* Unternehmen; diese Stufe wurde im Rahmen der Omnibus-Initiative (2025) um zwei Jahre verschoben.
  • Berichtsjahr 2028 → Veröffentlichung 2029 (Dritte Welle)
    • Börsennotierte KMU (ausgenommen Mikro-), ebenfalls um zwei Jahre verschoben.

* Ein Unternehmen gilt in der Regel als groß, wenn mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind: > 250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme.

Welche Entlastungen gelten kurzfristig (Quick-Fix und Omnibus-Initiative)?

Die Verschiebungen („Omnibus“ bzw. „Stop-the-Clock“) betreffen die zweite und dritte Welle; die erste Welle bleibt 2024→2025.

Zudem brachte der „Quick-Fix“ (11.07.2025) Erleichterungen für die erste Welle:

  • Für die GJ 2025 und 2026 sind keine zusätzlichen Datenelemente gegenüber dem ersten Bericht über das GJ 2024 zu liefern.
  • Angaben u. a. zu Biodiversität (ESRS E4), Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ESRS S2), betroffenen Gemeinschaften (ESRS S3) sowie Verbraucher:innen/Endnutzer:innen (ESRS S4) dürfen bis einschließlich GJ 2027 weitgehend entfallen (Mindestangaben bleiben).
  • Trotz Entlastungen gilt eine Safeguard-Regel: Wird ein Thema als wesentlich eingestuft, ist mindestens ein Kurzbericht dazu vorzulegen.